Welche Aufgaben übernehmen Strahlenschutzbeauftragte?
Strahlenschutz ist zwingend erforderlich, um Mensch und Umwelt vor schädlicher Strahlung zu schützen. Gemäß § 70 StrlSchG sind Strahlenschutzbeauftragte diejenigen, die vom Strahlenschutzverantwortlichen zur Leitung und Aufsicht schriftlich bestellt worden sind und über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügen. Folgende Aufgaben haben Strahlenschutzbeauftragte:
- Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
- Funktionskontrolle bestimmter Geräte, Einrichtungen, etc.
- Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften auf Wirksamkeit überprüfen
- Einweisung der Personen, die in Strahlenschutzbereichen tätig sind
- Unterweisung des Personals vor Aufnahme einer Tätigkeit und einmal im Jahr
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